Anfrage zur Anmeldung zum Musikunterricht
Sie oder Ihr Kind haben Interesse an unserem Unterricht und möchten sich gern anmelden? Bitte füllen Sie das untere Formular aus, wir setzen uns dann in den nächsten Tagen mit Ihnen in Verbindung um mit Ihnen ganz unverbindlich alle Details zu besprechen und ein, auf Sie oder Ihr Kind abgestimmtes, Unterrichtsprogramm zu vereinbaren.
Dies ist keine Anmeldung - nur eine Anfrage - wir stetzen uns mit Ihnen in Verbindung!
Bitte beachten Sie unsere Schulsatzung!
Schulsatzung der Musikschule Ehrhardt
Musizieren ist eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung für Kinder, Jugentliche und Erwachsene. Sie ist Nahrung für Körper, Seele und Geist. Aus diesem Grund haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, möglichst vielen Menschen die Freude am Musizieren näherzubringen.
Toni - Tönchens Instrumentaltraining
- Die Toni-Tönchen Instrumentalprogramme sind in 2 Semester eingeteilt.
1. Semester: 01.04. – 30.09. / 2. Semester: 01.10. – 30.03.
- Der Beginn des Instrumentalprogramms kann innerhalb eines jeden Semesters erfogen und ist nicht an einen Semesteranfang gebunden.
- Es gilt die Ferien und Feiertagsregelung der öffentlich örtlichen Schulen. Die örtlich beweglichen Feiertage und die gesetzlichen Feiertage des Landes Baden-Württemberg sind unterrichtsfreie Zeit.
- Der Kurs findet einmal in der Woche nach vereinbarter Zeit statt.
- Die Unterrichtsgebühr ist eine Jahresgebühr gesplittet in 12 gleiche Monatsraten. Der monatliche Kursbeitrag wird per Lastschrift vom Konto eingezogen. Es gilt eine Begleichung von 12 Monatsraten als vereinbart. Bei Bar oder Dauerauftrag, gilt eine Begleichung von 4 gleichen Raten als vereinbart.
- Der Kursbeitrag ist wie in ähnlichen Einrichtungen auch in den Schulferien und Feiertagen zu entrichten.
- Der Unterricht kann jeweils zum 01. April oder zum 01. Oktober mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen gekündigt werden.
- Es besteht kein Anspruch auf Nachholunterricht, wenn der Schüler den Unterricht entschuldigt oder unentschuldigt versäumt. Versäumte Lehrerstunden müssen nach Absprache nachgeholt oder ausbezahlt werden.
- Aufgrund der Ansteckungsgefahr können erkrankte Schüler, die zum Unterricht erscheinen, vom Unterricht ausgeschlossen werden.
- Erwartete Lernfortschritte die im Unterricht infolge mangelnden Fleißes, zu geringer Begabung oder aus sonstigen Gründen beim Kind nicht erziehlt werden, können eine Beendigung des Unterrichts nach gegenseitiger Absprache zur Folge haben. Diese kann auch außerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist erfolgen.
- Folgende Zusatzkosten sind im Beitrag enthalten: Begleitbriefe, Fahrtkosten der Lehrer, Raum-Strom und Heizkosten sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer.
- Nehmen weitere Familienmitglieder am Unterricht teil, so reduziert sich der Monatsbeitrag um 50 %.
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